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← Alle NewsAnalyseZeit Online4 Min. Lesezeit13. Juli 2026

Gerechtigkeit im Angesicht des Unbegreiflichen: Das Urteil von München

Das Oberlandesgericht München hat eine IS-Rückkehrerin wegen Völkermords und Versklavung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die juristische Aufarbeitung wirft die Frage auf, wie der Einzelne inmitten kollektiver Grausamkeit seine moralische Urteilskraft bewahrt.

Gerechtigkeit im Angesicht des Unbegreiflichen: Das Urteil von München

Was ist passiert?

Das Oberlandesgericht München hat eine Rückkehrerin der Terrororganisation Islamischer Staat, kurz IS, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Wie Zeit Online berichtet, sah es der Staatsschutzsenat nach einer mehr als einjährigen Hauptverhandlung als erwiesen an, dass die Angeklagte im Irak zwei jesidische Mädchen im Alter von fünf und elf Jahren versklavt, misshandelt und systematisch umerzogen hat. Die Richter sprachen die Frau unter anderem des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig.

Der Fall berührt die Zeit zwischen 2015 und 2016 in der irakischen Stadt Mossul. Die Angeklagte hatte dort gemeinsam mit ihrem Ehemann ein Haus bewohnt, in dem die beiden gefangenen Schwestern festgehalten wurden. Nach den Feststellungen des Gerichts mussten die Kinder unter sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten. Die Angeklagte habe die Mädchen regelmäßig geschlagen, sie gezwungen, islamische Gebete zu verrichten, und sie gezielt ihrer jesidischen Identität beraubt. Im Prozess schilderte die Bundesanwaltschaft, wie die Angeklagte das jüngere Mädchen zur Strafe stundenlang in der sengenden Mittagshitze im Hof stehen ließ, was die Fünfjährige nur knapp überlebte.

Die Verteidigung hatte auf eine zeitlich begrenzte Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung plädiert und eine direkte Beteiligung an den schwersten Misshandlungen bestritten. Dem folgte das Gericht nicht. Die Bundesanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer die historische Dimension des Verfahrens. Es ist einer der wenigen Prozesse weltweit, in denen die Verbrechen an der jesidischen Minderheit im Irak juristisch als Völkermord eingestuft und geahndet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die stoische Perspektive

Die Verbrechen des IS und die anschließende juristische Aufarbeitung berühren ein Kernthema der antiken Philosophie: die Frage nach der moralischen Verantwortung des Einzelnen in einem System des kollektiven Wahnsinns. Die Angeklagte bewegte sich in einer Umgebung, in der die Versklavung Andersdenkender gesellschaftlich normiert und ideologisch legitimiert war. Aus philosophischer Sicht stellt sich hier die Frage, ob äußere Umstände oder die eigene Urteilskraft, die sogenannte Prohairesis, das Handeln bestimmen.

Epiktet betont in seinen Lehrgesprächen, dass die Freiheit des menschlichen Willens unantastbar ist, solange man sie nicht selbst aufgibt. Kein System und keine äußere Gewalt können einen Menschen dazu zwingen, das Böse als Gut zu betrachten. In den Lehrgesprächen heißt es dazu:

„Dein Wille ist frei; weder ein Dieb noch ein Tyrann kann dir ihn rauben. Suche also das Gut dort, wo es allein zu finden ist: in deiner eigenen moralischen Entscheidung.“ (Epiktet, Lehrgespräche, Buch I, 29)

Das Gericht in München hat mit seinem Urteil genau diese moralische Autonomie rechtlich bestätigt. Die Ausrede, man habe sich lediglich den Normen eines totalitären Regimes angepasst, greift nicht. Jede Handlung, jeder Schlag und jede Entscheidung zur Demütigung eines anderen Menschen bleibt eine individuelle Willensentscheidung. Aus Sicht der Stoa besitzt jeder Mensch, unabhängig von seiner Sozialisation, den Funken der kosmischen Vernunft, den Logos, der ihn befähigt, Gerechtigkeit von Ungerechtigkeit zu unterscheiden. Wer diesen Funken ignoriert, beschädigt in erster Linie seine eigene menschliche Natur.

Hier zeigt sich die stoische Definition von Gut und Böse. Das eigentliche Übel liegt nicht im erleideten Schmerz der Opfer, so grausam dieser auch ist. Das wahre moralische Übel liegt im Täter selbst, der durch seine Taten seine Seele korrumpiert. Marcus Aurelius beschreibt diese Selbstzerstörung des Täters in seinen Selbstbetrachtungen:

„Wer Unrecht tut, tut sich selber Unrecht; wer böse ist, ist gegen sich selber böse, indem er sich selbst schlecht macht.“ (Marcus Aurelius, Selbstbetrachtungen, Buch IX, 4)

Die Bestrafung der Täterin durch die Justiz ist aus dieser Perspektive kein Akt der Rache, sondern ein Akt der Wiederherstellung der kosmischen und gesellschaftlichen Ordnung. Die Kardinaltugend der Gerechtigkeit verlangt, dass die Gemeinschaft das moralische Gleichgewicht wahrt, indem sie Unrecht klar benennt und sanktioniert.

Die stoische Haltung verfällt dabei nicht in blinden Hass gegenüber der Täterin. Sie sieht in ihr einen verirrten Geist, der die Orientierung über das, was wirklich gut und vernünftig ist, verloren hat. Das Urteil ist die notwendige, rationale Antwort der Gemeinschaft, um die Würde der Opfer zu schützen und die Herrschaft der Vernunft über die Barbarei zu behaupten.

Tagesgedanke

Niemand kann dich zwingen, deine Menschlichkeit aufzugeben, denn die Entscheidung für das Gute liegt immer in deiner eigenen Hand.

Quelle: Zeit Online — Originalartikel verlinkt im Text