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Todesstrafe und Schauprozesse: Wenn Gesellschaften unter dem Gewicht der Rache brechen
Israel verabschiedete ein Gesetz, das die Todesstrafe und öffentliche Prozesse für Beteiligte an den Angriffen vom 7. Oktober ermöglicht. Die philosophische Frage dahinter ist älter als der Staat Israel: Können Gesellschaften durch Vergeltung Gerechtigkeit herstellen, oder beschädigen sie dabei sich selbst?

Was ist passiert?
Das israelische Parlament, die Knesset, hat ein Gesetz verabschiedet, das die Verhängung der Todesstrafe sowie die Durchführung öffentlicher Prozesse gegen Personen ermöglicht, die an den Angriffen der Hamas vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren. Das berichtete die BBC.
Der 7. Oktober 2023 war der blutigste Angriff auf israelische Zivilisten seit der Staatsgründung. Über 1.200 Menschen wurden getötet, darunter Frauen, Kinder und ältere Menschen. Mehr als 250 Personen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.
Das neue Gesetz erlaubt erstmals seit Jahrzehnten wieder die Anwendung der Todesstrafe in einem breiteren Kontext. In Israel gab es bislang nur einen einzigen dokumentierten Fall einer staatlichen Hinrichtung: die Exekution des NS-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann im Jahr 1962. Das Gesetz richtet sich nun explizit gegen Täter und Mitverantwortliche der Oktober-Angriffe.
Befürworter des Gesetzes, darunter Teile der Regierungskoalition unter Ministerpräsident Benjamin Netanyahu, argumentieren, die Schwere der Verbrechen rechtfertige außergewöhnliche Maßnahmen. Kritiker innerhalb und außerhalb Israels, darunter Menschenrechtsorganisationen und einige Juristen, warnen vor den rechtsstaatlichen Implikationen: öffentliche Prozesse könnten zu politischen Schauveranstaltungen werden, und die Wiedereinführung der Todesstrafe stelle einen Dammbruch dar.
Der genaue Anwendungsbereich des Gesetzes, also welche Personen konkret darunter fallen und wie Gerichte die Beteiligung definieren, blieb zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch Gegenstand juristischer Auslegung. Israel hält zudem weiterhin eine unbekannte Zahl von Verdächtigen in Administrativhaft.
Die internationale Reaktion war gespalten. Die Europäische Union äußerte Bedenken gegenüber der Todesstrafe grundsätzlich, während die Vereinigten Staaten vorerst keine formelle Stellungnahme veröffentlichten.
Die stoische Perspektive
Seneca schrieb in seinen Briefen an Lucilius, Brief 95: "Ira nihil aliud quam brevis insania est." Zorn ist nichts anderes als kurzer Wahnsinn. Er meinte damit nicht, dass Zorn unverständlich sei. Er meinte, dass Zorn als Grundlage für Entscheidungen untauglich ist, weil er die Urteilskraft trübt.
Das israelische Gesetz zwingt zu einer Frage, die Seneca direkt stellen würde: Handelt diese Gesellschaft aus Vernunft oder aus Affekt?
Die Antwort ist vermutlich: aus beidem. Und genau darin liegt das Problem.
Die Stoa unterscheidet zwischen Gerechtigkeit als Tugend und Vergeltung als Reaktion. Gerechtigkeit, in der stoischen Tradition, ist eine rationale Praxis: Sie fragt, was der Gemeinschaft nützt, was die Würde aller Beteiligten bewahrt, was langfristig Stabilität schafft. Vergeltung dagegen ist emotional verankert. Sie beantwortet nicht die Frage, was gut ist, sondern die Frage, was sich richtig anfühlt.
Marcus Aurelius, der als Kaiser täglich über Leben und Tod entschied, formulierte es in seinen "Selbstbetrachtungen" (Buch XI, Kapitel 13) so: "Wenn jemand handelt, der dir schadet, betrachte zuerst: Was meinst du, was Gutes und was Böses er darin sah?" Er verlangte damit keine Entschuldigung der Täter. Er verlangte Analyse vor Reaktion.
Öffentliche Prozesse, wie das israelische Gesetz sie vorsieht, haben eine spezifische Psychologie. Sie sind nicht nur juridische Verfahren. Sie sind Inszenierungen. Der Eichmann-Prozess 1961, auf den Israel implizit Bezug nimmt, war bewusst öffentlich konzipiert, um dem Massenmord ein Gesicht zu geben und der Weltöffentlichkeit die Realität des Holocaust zu dokumentieren. Das hatte historischen Wert.
Aber Epiktet würde fragen: Was ist das Ziel diesmal? Wenn das Ziel Wahrheitsfindung ist, braucht es keine Todesstrafe. Wenn das Ziel Abschreckung ist, zeigt die Forschung zur Kriminologie seit Jahrzehnten, dass Todesstrafe keine nachweisbare Abschreckungswirkung hat. Wenn das Ziel kollektive Katharsis ist, also die Heilung einer traumatisierten Gesellschaft durch sichtbares Strafen, dann bewegen wir uns im Reich der Affekte, nicht der Vernunft.
Epiktet lehrte in seinen "Dissertationes" (Buch I, Kapitel 2): Was in unserer Macht steht, ist die Wahl unserer inneren Haltung, nicht die Kontrolle über das Handeln anderer. Die Taten des 7. Oktober liegen in der Vergangenheit. Sie sind unveränderlich. Was Israel jetzt wählt, wie es reagiert, welche Gesetze es sich gibt, welche Verfahren es anwendet, das liegt in der Macht Israels.
Und genau hier liegt die eigentliche Frage: Formt das Gesetz den Charakter der israelischen Gesellschaft in Richtung Vernunft und Recht, oder in Richtung Zorn, der sich als Recht verkleidet?
Die Stoa gibt keine einfache Antwort. Sie sagt nicht, Todesstrafe sei unter allen Umständen falsch. Aber sie besteht darauf, dass jede Entscheidung dieser Tragweite durch Vernunft, nicht durch Trauma, geformt sein muss. Und sie warnt: Wer dem Bösen mit den Mitteln des Bösen begegnet, riskiert, selbst verändert zu werden.
Das ist kein Trost. Aber es ist die Frage, die gestellt werden muss.
Tagesgedanke
Wer aus dem Schmerz heraus Gesetze schreibt, sollte wenigstens wissen, dass er es tut.
Quelle: BBC World — Originalartikel auf bbc.com
QuelleBBC World →
